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Digitale Barrierefreiheit – Das müssen Sie beachten!

Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in der EU verpflichtend. Das neue Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act) schreibt vor, dass Websites und Online-Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, und welche Schritte sollten Sie jetzt einleiten? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie wissen müssen – und wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten können.

Warum ist das für Sie relevant?

Vielleicht fragen Sie sich: Warum betrifft mich das? Neben der Tatsache, dass ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Unternehmen gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, gibt es weitere überzeugende Gründe. Die Regelung gilt für Unternehmen im öffentlichen Dienst sowie für alle B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Euro.

Auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung lohnt sich Barrierefreiheit: Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Auffindbarkeit in Suchmaschinen, sondern erhöht auch die Nutzerfreundlichkeit für alle. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen. So ist eine barrierefreie Website beispielsweise auch mit einer Hand bedienbar – praktisch für ein Elternteil, das sein Kind hält und gleichzeitig eine Bestellung auf Ihrer Seite tätigen möchte. Kurz gesagt: Barrierefreiheit macht das Web für alle zugänglicher.

Was muss konkret umgesetzt werden?

Die Europäische Union hat die Norm EN 301 549 als Grundlage für digitale Barrierefreiheit geschaffen. Besonders relevant ist Abschnitt 9, der sich mit Websites und Online-Shops befasst. Diese Norm wird derzeit überarbeitet, da sie nicht mehr vollständig dem Stand der Technik entspricht.
Woran können Sie sich also orientieren? In Deutschland liefert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkrete Vorgaben, ist jedoch relativ knapp gehalten. International gelten die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) als Standard. Diese Richtlinien enthalten detaillierte, überprüfbare Kriterien sowie konkrete Umsetzungsempfehlungen.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • Verständlichkeit: Inhalte müssen klar strukturiert, leicht verständlich und gut auffindbar sein – sowohl für Leserinnen und Leser als auch für Screenreader, die beispielsweise von sehbehinderten Menschen genutzt werden. Wichtige Bilder sollten mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sein.
  • Tastaturbedienbarkeit: Sämtliche Funktionen einer Website müssen auch ohne Maus, also ausschließlich mit der Tastatur, nutzbar sein. Viele Websites scheitern bereits an Cookie-Bannern, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen.
  • Kontraste: Texte und Hintergründe müssen über ausreichende Kontraste verfügen, damit auch farbenblinde oder sehschwache Nutzer Inhalte problemlos erkennen können.
  • Schrift: Die Mindestschriftgröße beträgt 16 Pixel. Texte sollten auch bei starkem Zoom gut lesbar bleiben. Verwenden Sie idealerweise serifenlose Schriften wie Arial oder Helvetica – diese sind für Menschen mit Dyslexie leichter zu lesen.

Wie setzen Sie Barrierefreiheit am besten um?

Am einfachsten ist es, eine spezialisierte Agentur zu beauftragen. Folgender Ablauf wird Sie erwarten:

  • Analyse: Ihre Website wird geprüft und bestehende Barrieren analysiert. Priorisierten Frage: Welche Hindernisse sind besonders gravierend, und welche lassen sich kurzfristig beheben?
  • Design & Umsetzung: Design- und Entwicklungsteam nehmen notwendige Anpassungen vor, danach erfolgt die Abnahme.
  • Tests: Während der gesamten Umsetzung sollten fortlaufend Barrierefreiheitstests durchgeführt werden, um alle Probleme zu beheben.
  • Feedback-Möglichkeit: Da Barrierefreiheit kein einmaliger Prozess ist, sondern einer kontinuierlichen Entwicklung unterliegt, wird empfohlen, eine Feedback-Möglichkeit auf der Website einzubinden – z. B. ein Formular oder eine spezielle E-Mail-Adresse für Verbesserungsvorschläge.

Checklisten zur Orientierung:

barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de – Checklisten

Das UVdigital-Team steht Ihnen gerne bei Fragen zur Seite:
📧 it-experten@uvrostock.de


Autoren:

Thomas Rump (AIDESIGNER media GmbH)
Frank Thiessenhusen (Wegtam GmbH)

Beitrag präsentiert von

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