von Sarah Hiller
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Unterschätztes Risiko im Büro: Wann Drucker und Kopierer zur Gefahr werden können

„Günstiger wird es nicht!“

Mit Spannung wird in diesem Jahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über eine Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts erwartet. Im Kern geht es darum, ob die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Betriebs- und Privatvermögen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Es ist unklar, wann das Urteil kommt und welche Auswirkungen es rechtlich haben wird. Es ist allerdings mit einer Verschärfung des geltenden Erbschaftsteuerrechts für Betriebsvermögen zu rechnen. Für Unternehmer entsteht einmal mehr Handlungsdruck, sich mit der eigenen Nachfolge zu beschäftigen.
Im politischen Berlin hat die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits für Diskussionen gesorgt. So hat die SPD bereits im Januar 2026 Reformvorschläge in einem Konzeptpapier präsentiert. Unterschiedliche Unternehmerverbände haben das Konzeptpapier bereits kritisch analysiert, aber es zeichnet sich ab, dass die amtierende Regierungskoalition zu einer Anpassung der derzeitigen Gesetzeslage tendiert.

Kritik am Status quo
Das SPD Konzeptpapier kritisiert die derzeitige Rechtslage als ungerecht. Erben sei keine Leistung. Chancen sollten von Leistung und nicht Herkunft abhängig sein. Zudem sei das bestehende Erbschaftsteuergesetz zu komplex und mit zahlreichen Ausnahmen versehen. Im Fokus der Kritik steht dabei besonders die Übertragung von unternehmerischem Vermögen. Die Ausnahmen und Privilegierungen würden dazu führen, dass größere Vermögen oftmals geschont und dafür kleinere stärker belastet werden. Die Regelungen der Steuerklassen und Freibeträge knüpfe sehr stark an formale Verwandtschaftsgrade an und die Nutzung persönlicher Freibeträge könnte alle 10 Jahre erneut erfolgen. Gestreckte Schenkungen würde so begünstigt, während einmalige Erbschaften besteuert werden.

Kernpunkte des SPD-Vorschlags
Für jeden Erben oder Beschenkten soll ein sogenannter Lebensfreibetrag von einer Million Euro eingeführt werden. Dabei könnten EUR 900.000 von nahen Verwandten übertragen werden (Erbschaft oder Schenkung). Zusätzlich stünden EUR 100.000 von entfernten oder nicht verwandten Personen als Freibetrag zur Verfügung.
Die Privilegierungen, die für die Übertragung von Betriebsvermögen gelten, sollen entfallen. Stattdessen könnte ein Freibetrag von EUR 5.000.000 genutzt werden. Darüber hinaus gehende Übertragungen von Betriebsvermögen lösten eine Steuerpflicht aus, die über 20 Jahre gestundet werden könnte. Es ist davon auszugehen, dass eine Stundung über einen solchen Zeitraum mit einer entsprechenden Zinsbelastung einhergeht. Diskutiert wird zudem ein sogenanntes Flex-Modell, wonach jeder Erwerb mit einer einheitlichen Steuer von 10%-15% besteuert werden soll.

Fazit
Diese Regelungen stellen eine Verschlechterung zur aktuellen Rechtslage dar. Im Gegensatz zum geltenden Recht würden nur noch kleine Familienbetriebe begünstigt und große Familienunternehmer massiv belastet werden. Der SPD Vorschlag enthält zwar keinerlei Hinweise auf eine etwaige Zinsbelastung im Rahmen des kolportierten Stundungsmodells. Es ist aber davon auszugehen, dass dies keine wirkliche wirtschaftliche Entlastung für die Erben und Beschenkten darstellt und der Fiskus auch nicht 20 Jahre das Ausfallrisiko trägt, ohne einen entsprechenden Zins.
Derzeit können alle 10 Jahre beispielsweise EUR 400.000 auf Kinder und EUR 500.000 auf Eheleute übertragen werden. Zwei Eheleute könnten so über einen Zeitraum von 20 Jahren EUR 1.600.000 auf ein Kind erbschaftsteuerfrei übertragen. Bis zum 50. Lebensjahr eines Kindes könnten Eltern so insgesamt EUR 4.000.000 steuerfrei übertragen. Dies wäre nach dem Entwurf so nicht mehr möglich.
Es ist insgesamt zwar nicht davon auszugehen, dass die von der SPD skizzierten Vorschläge Eingang in ein Gesetzvorhaben finden werden. Dennoch werden Änderungen am Status Quo in jeder Partei derzeit diskutiert. Selbst wenn das BVerG einzelne Regelungen für verfassungskonform hält, muss man davon ausgehen, dass einzelne Regelungen wegfallen könnten. Günstiger wird es also in keinem Fall. Unternehmer sollten jetzt ihre Nachfolge regeln und in den Fokus rücken.

Beitrag präsentiert von

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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