Lotsen für Inklusion
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten Unternehmen, wenn diese Menschen mit Schwerbehinderung einstellen wollen. Als trägerunabhängige Beratungsstellen erfüllen sie eine Lotsenfunktion im System der beruflichen Inklusion.
Immer mehr Unternehmen erkennen die Vorteile von diversen Teams und sind offen für die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung, denn auch dadurch kann Vielfalt in Unternehmen entstehen. Dennoch gibt es zahlreiche Fragen und auch Skepsis, wenn es um dieses Thema geht. Mitunter wissen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen wenig über die Leistungsfähigkeit und die Stärken von Menschen mit Behinderung sowie über die Besonderheiten und finanziellen Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Genau hier setzt die Beratung der EAA an: Unternehmen, die Menschen mit Schwerbehinderung einstellen oder sich einfach nur informieren möchten, über alle Möglichkeiten zu beraten, die damit zusammenhängen. Denn insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Verwaltungsbehörden bieten gute Voraussetzungen für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Die Größe, das oft familiäre Betriebsklima und der intensive Kontakt im Arbeitsalltag mit anderen Beschäftigten bieten gute Rahmenbedingungen für eine gelungene Inklusion schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Die Fachberater und Fachberaterinnen der EAA kennen sich gut aus in der Förderlandschaft, insbesondere hinsichtlich der Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie sind umfassend in allen Bereichen der Beratung rund um das Thema Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geschult und sind mit den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung und den Unterstützungsmöglichkeiten vertraut. Das Einstellen von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung ist nicht nur eine Chance im Kampf gegen den Fachkräftemangel, sondern kann Produktivität und Unternehmenskultur positiv beeinflussen. Viele Unternehmen entscheiden sich zudem aus sozialer Verantwortung heraus dafür, Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung neu zu schaffen oder auch zu erhalten.
Ein Rostocker Gastronom beispielsweise stellte genau aus diesem Grund gleich zwei neue Mitarbeitende mit einer Schwerbehinderung als Küchenkräfte ein und er habe seinen Mut dazu nicht bereut. Die bürokratischen Schritte seien zwar komplex gewesen, jedoch gerade mit Unterstützung durch die EAA durchaus machbar. Der Arbeitgeber sei sehr froh, dass die beiden neuen Kollegen zur Belegschaft gehören. Mit ihren Persönlichkeiten würden die Zwei oft gute Laune in den Arbeitsalltag bringen und mit großer Motivation seit ihrer Einstellung verlässlich das Team bereichern. Es sei anfangs wichtig gewesen, die anderen Kollegen und Kolleginnen auf die Besonderheiten der neuen Mitarbeiter vorzubereiten, ein aufmerksamer und respektvoller Umgang müsse gesichert sein. Ein Gewinn auf beiden Seiten, denn die beiden Kollegen seien neben der finanziellen Eigenständigkeit mit ihrer neuen Arbeit auch über sich hinausgewachsen und würden Stolz und Zugehörigkeit erleben.
Infokasten: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Die EAA beraten und informieren Arbeitgeber unabhängig, bundesweit und trägerübergreifend. Sie sprechen Unternehmen an und sensibilisieren sie für das Thema der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Dazu beraten sie die Unternehmen vor Ort und nutzen Informationsveranstaltungen von Verbändern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften. Die EAA begleiten die Antragsverfahren und schließen somit die Lücke zwischen Beratung und tatsächlicher Beschäftigungsaufnahme sowie der Beschäftigungssicherung. Insbesondere KMU profitieren und können leichter ihre Beschäftigungspflicht erfüllen. In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 4 EAA-Fachkräfte in den Regionen Rostock, Stralsund, Schwerin und Neubrandenburg tätig. Die EAA sind bei freien Trägern angesiedelt. Durch die dezentrale Organisation sind sie immer gut erreichbar und kennen zudem die Besonderheiten der jeweiligen Region. Die Leistungen sind kostenfrei und können jederzeit und formlos in Anspruch genommen werden. Die Fachberatung der EAA liegt in der Strukturverantwortung des Inklusionsamtes M-V und ist im § 185a des SGB IX geregelt.
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