Neue Steuergesetze 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Zum 1. Januar 2025 treten in Deutschland mehrere steuerliche Änderungen in Kraft, die für Unternehmer von Bedeutung sind. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Anhebung des Grundfreibetrags und Ausgleich der kalten Progression
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro. Diese Anpassung dient dem Ausgleich der Inflation und soll die sogenannte kalte Progression verhindern.
Erhöhung des Kindergeldes und Kinderfreibetrags
Das Kindergeld erhöht sich um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat. Zudem steigt der Kinderfreibetrag um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil.
Einführung der E-Rechnungspflicht
Ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Diese Maßnahme zielt auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands und eine Verbesserung der Effizienz in der Buchhaltung ab.
Grundsteuerreform tritt in Kraft
Die Reform der Grundsteuer wird wirksam. Unternehmen sollten die neuen Bewertungsgrundlagen prüfen, da sich die Steuerbelastung für betriebliche Immobilien ändern kann.
Anpassungen bei der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer
Die Regelungen zur Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 UStG wurden überarbeitet. Es ist ratsam, die neuen Bestimmungen zu prüfen, um mögliche Vorteile zu nutzen.
Unternehmer sollten sich frühzeitig mit diesen Änderungen vertraut machen und gegebenenfalls ihren Steuerberater konsultieren, um die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen zu bewerten und optimal zu reagieren.
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Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.
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